FAQ's

Jeder Kanton setzt unterschiedliche Fristen für die Einreichung der Steuererklärung. Bei einem Grossteil der Kantone ist es der 31. März. Die verbindliche Einreichefrist findet ihr auf eurem Steuermantel. Solltet ihr die Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen können, verlängert unbedingt die Frist! Dies ist bei einem Grossteil der Kantone online möglich und dauert rund fünf Minuten. Die Links dazu findet ihr im Downloadcenter. Mit einer Fristverlängerung verhindert ihr Mahnungen und möglicherweise Bussen.

Neben der Frist ist auf dem Steuermantel auch die Zustelladresse aufgedruckt. Sendet die Steuererklärung ausschliesslich an die aufgeführte Adresse, da die Unterlagen ansonsten verloren gehen können. In einigen Kantonen ist bereits eine Onlineeinreichung möglich.

Wenn ihr merkt, dass ihr die Einreichefrist verpasst habt, keine Panik, noch ist alles in Ordnung. Die Steuerbehörden senden eine erste und meist eine zweite Mahnung, womit ihr zusätzlich Zeit erhält. Habt ihr die Mahnungen noch nicht erhalten, heisst es, so schnell wie möglich die Steuererklärung einreichen. 

Wer nach der zweiten Mahnung die Einreichung noch immer nicht vorgenommen hat, läuft Gefahr, dass einen die Behörden büssen und einschätzen. Dabei schätzt die Steuerverwaltung das Einkommen und Vermögen, da sie die effektiven Zahlen nicht vorliegen haben. Als Steuerpflichtige seid ihr zum Einreichen euerer Steuererklärung verpflichtet. Das Riskieren einer Einschätzung ist unnötig und lohnt sich nicht. Wenn die Zeit knapp wird kann auch ein Telefonat mit den Steuerbehörden helfen. Schildert eure Situation, auch auf der Steuerverwaltung arbeiten nur Menschen, sie werden euch in den meisten Fällen helfen.

Füllt ihr die Steuererklärung mit der kantonalen Software aus, gibt euch diese vor, welche Unterlagen zusätzlich zur Steuererklärung einzureichen sind. Immer einzureichen sind grundsätzlich folgende Dokumente:

  • Lohnausweise / Rentenbescheinigungen
  • Bescheinigungen zu Lebensversicherungen
  • Bescheinigungen zur Säule 3a
  • Steuerauszüge

Bei einem Umzug seid ihr immer in jener Gemeinde steuerpflichtig, in welcher ihr Ende Jahr den Wohnsitz bzw. den Lebensmittelpunkt habt. Ihr unterliegt damit für das gesamte Jahr dem neuen Steuersatz, selbst wenn der Umzug erst Mitte November stattgefunden hat. 

Meist wird die provisorische Steuerrechnung noch in der alten Wohngemeinde bezahlt. Dieses Geld ist nicht verloren. Die Gemeinde zahlt dies in den meisten Fällen zurück oder es kommt zur Verrechnung zwischen den Gemeinden. Es ist trotzdem wichtig, den Überblick über die bezahlten und offenen Steuerrechnungen zu haben. Einerseits für die Budgetplanung, andererseits kann man reagieren, sollten die Gemeinden eine Auszahlung oder Verrechnung vergessen. Wir haben für euch ein Dokument erstellt, mit welchem ihr eure Steuerrechnungen sowie die offenen Guthaben/Schulden übersichtlich eintragen könnt. Siehe dazu im Downloadcenter nach. 

Die Veranlagungsverfügung ist das wohl wichtigste Dokument im Steuerprozess. Mit dieser Verfügung bestätigt die Steuerbehörde die steuerbaren Faktoren wie Einkommen und Vermögen. Weiter stellen der Kanton und die Gemeinde ihre Steuerrechnung auf Basis der Veranlagung aus. Es ist daher zentral, die Veranlagungsverfügung nach Erhalt mit der eingereichten Steuererklärung zu vergleichen. Stimmen die steuerbaren Faktoren nicht überein, sind die durch die Behörden gemachten Anpassungen ersichtlich. Seid ihr mit den Korrekturen nicht einverstanden, habt ihr 30 Tage Zeit, diesen zu widersprechen und eine Einsprache zu erheben. 

Bei den Steuerrechnungen ist zwischen den Kantons-/Gemeindesteuern und den Direkten Bundessteuern zu unterscheiden, da beide einem unterschiedlichen Zeitablauf folgen.

Direkte Bundessteuer
Die Kantone sind für die Eintreibung der Direkten Bundessteuern verantwortlich. Die Rechnungsstellung erfolgt meist Anfang März des folgenden Jahres, mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen. Es handelt sich dabei um eine provisorische Rechnung, welche auf den Vorjahreszahlen basiert. Nach Einreichung und Veranlagung der Steuererklärung wird eine definitive Rechnung gestellt. Dazu ein Beispiel:

Am 01.03.2021 stellt der Kanton die provisorische Rechnung für die Direkte Bundessteuer für das Steuerjahr 2020. Diese ist innert 30 Tagen zu begleichen. Im August 2021 reicht man die Steuererklärung 2020 ein. Die Steuerbehörde prüft diese und stellt die Veranlagung aus. Zeitgleich oder kurz danach versendet der Kanton die definitive Rechnung für die Direkte Bundessteuer, wobei man eine Nachzahlung leisten muss oder ein Guthaben erhält.

Kantons- und Gemeindesteuern:
Bei den Kantons- und Gemeindesteuern (teilweise auch Staats- und Gemeindesteuern) läuft der Prozess der Rechnungsstellung anders. Die Rechungstellung erfolgt entweder durch den Kanton oder die Gemeinde. Die provisorische Rechnung basiert ebenfalls auf den Vorjahreszahlen, wird jedoch bereits im laufenden Jahr zugestellt. Die Zahlungsfristen sind unterschiedlich, im Normalfall ist eine Ratenzahlung möglich. Nach Einreichung und Veranlagung der Steuererklärung folgt die definitive Steuerrechnung mit einer Restschuld oder einem Guthaben. Auch hierzu ein kurzes Beispiel:

Am 01.06.2020 stellt die Gemeinde die provisorische Rechnung für die Staats- und Gemeindesteuern für das Steuerjahr 2020 aus. Diese ist in Raten oder einmalig zu begleichen. Im August 2021 reicht man die Steuererklärung 2020 ein. Die Steuerbehörde prüft diese und stellt die Veranlagung aus. Zeitgleich oder kurz danach versendet die Gemeinde die definitive Rechnung für die Staats- und Gemeindesteuern, wobei man eine Nachzahlung leisten muss oder ein Guthaben erhält.

Es kommt vor, dass provisorische Rechnungen zu hoch oder zu tief sind, da sich die persönlichen Verhältnisse geändert haben. Wer beispielsweise im 2019 voll gearbeitet hat, Mitte 2020 ein Studium begonnen und dadurch das Pensum reduziert hat, erhält die provisorische Rechnung auf Basis des Einkommens 2019. Es empfiehlt sich, mit der Gemeinde oder dem Kanton Kontakt aufzunehmen, um die Rechnung anpassen zu lassen. Dies gilt auch, wenn die provisorische Rechnung zu tief ist. Ansonsten können neben einer hohen definitiven Rechnung Verzugszinsen anfallen.

Wichtig ist, die Übersicht über die bereits bezahlten und noch offenen Steuerrechnungen zu haben, damit es zu keinen Überraschungen kommt. Wir haben euch dazu eine Vorlage erstellt, mit welcher ihr eure Rechnungen und Zahlungen eintragen könnt. Siehe dazu im Downloadcenter nach.

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