1. Sammle deine Unterlagen
Zu Beginn des Jahres erhälst du Dokumente wie Bankauszüge, Spendenbescheinigungen oder die Bestätigung deiner Krankenkasse per Post oder elektronisch zugestellt. Lege alle Unterlagen für die Steuererklärung physisch oder digital an einem Ort ab. So musst du bei der Erstellung der Steuererklärung nicht alles zusammensuchen, denn dies ist meist der mühsame Teil. Wenn du nicht weisst, welche Unterlagen notwendig sind, findest du im Downloadcenter zwei Checklisten.
2. Nutze die eTax Software deines Kantons
Jeder Kanton stellt dir eine Softwarelösung für das Ausfüllen der Steuererklärung zur Verfügung. Bei einigen Kantonen ist bereits eine direkte Onlineeinreichung möglich. Nutze diese Software! Sie führt dich effizient durch sämtliche Formulare und überflutet dich nicht mit Informationen. Du findest die Links zu allen Softwares im Downloadcenter.
3. Nutze die kantonale Wegleitung zur Steuererklärung
Die Steuersoftware gibt dir bereits viele Informationen und Hinweise zu den einzelnen Positionen. Wenn du zu einer Position mehr wissen willst, hilft dir die Wegleitung zur Steuererklärung. Jeder Kanton gibt eine entsprechende Broschüre raus. Du findest die Wegleitung deines Kantons im Downloadcenter zum Herunterladen.
4. Verlängere die Frist, wenn die Zeit knapp wird
Die Einreichefrist für die Steuererklärung ist in den meisten Kantonen der 31. März. Das verbindliche Datum ist auf deinem Steuermantel aufgeführt. Jeder Kanton bietet die Möglichkeit, die Einreichefrist zu verlängern. Dies ist jedoch nur vor Ablauf der ursprünglichen Frist möglich. Mach dies, um Mahnungen oder gar Bussen zu vermeiden. Die Links dazu findest du ebenfalls im Downloadcenter.
5. Prüfe die Veranlagungsverfügung
Eines der wichtigsten Dokumente im Steuerprozess geht gerne unter, die Veranlagungsverfügung. Mit diesem Papier bescheinigt die Steuerverwaltung dein steuerbares Einkommen und Vermögen. Prüfe, ob die Veranlagung mit der eingereichten Steuererklärung übereinstimmt. Allfällige Korrekturen sind aufgeführt. Falls du mit den Anpassungen nicht einverstanden bist, hast du 30 Tage Zeit, um bei der zuständigen Steuerbehörde Einsprache zu erheben.